Jagd bei Mayr-Melnhof

Die Jagd hat im Forstbetrieb Mayr-Melnhof eine lange Tradition und einen hohen Stellenwert. Die Reviere rund um die Stadt Salzburg waren über viele  Jahrhunderte Fürsterz-bischöfliches Jagdgebiet. Heute erfolgt die Bejagung durch die Eigentümerfamilie, sowie durch das Forst- und Jagdpersonal. Das Wildbret wird zum Teil an Wildbret-händler verkauft, jedoch vorwiegend in der betriebseigenen Metzgerei veredelt. 

Zwischen 400 bis 1.850 m Seehöhe kommen folgende Wildarten vor:
  • Haarwild:
    Schalenwild: Rotwild, Gamswild, Rehwild, Muffelwild, Schwarzwild, Damwild
    Beutegreifer: Rotfuchs, Dachs, Baummarder, Steinmarder, Fischotter
    Nagetiere und Hasenartige: Feldhase, Murmeltier, Biber
  • Federwild:
    Hühnervögel: Auerwild, Birkwild, Haselwild, Waldschnepfe und Fasan 
    sowie viele verschiedene Greif - und Wasservögel.
Der Forstbetrieb Mayr Melnhof ist seit dem Jahr 1968 Mitglied der Rotwildhegegemeinschaft Untersberg, Wildregion 11.1 - die neben dem Eigenjagdgebiet Untersberg auch die Gemeindejagden Wals-Siezenheim und Großgmain umfasst.Das Wildgehege im Revier Anthering umfasst eine Fläche von 500 Hektar (= ca. 700 Fußballfelder) und wurde im Jahr 1983 vom Amt der Salzburger Landesregierung auf unbefristete Zeit bewilligt. 
Der Tierbestand wird mind. 1x pro Jahr von einem Tierarzt untersucht, das Wildgehege wird von der Behörde laufend kontrolliert.
Speziell geschulte und geprüfte Jagdschutzorgane überwachen die Einhaltung, der in einem Jagdgebiet zu beobachtenden Bestimmungen des Salzburger Jagdgesetzes und unterstützen den Jagdinhaber in der fachgerechten Jagdbetriebsführung.

Fischerei bei Mayr-Melnhof

Die Fischgewässer der Forstverwaltung Mayr Melnhof befinden sich in Oberösterreich und Salzburg. Die Fließgewässer umfassen eine Strecke von 40 km, die Teiche und Seen haben eine Gesamtfläche von 20 ha. Nicht alle davon sind befischbar, einige Gewässer dienen als Aufzuchtsgewässer.

Die Fischgewässer sind überwiegend verpachtet, ein paar Gewässer werden selbst bewirtschaftet oder es werden Jahreslizenzenvergeben. 
 Ausgebildete Fischereischutzorgane schützen die Fischwässer vor unbefugter Ausübung des Fischfanges und Überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Leider macht in den letzten Jahren das massive Auftreten des Fischotters, eine geregelte Bewirtschaftung nahezu unmöglich.